vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße – Anschlussstelle Schwechat/Ost“ (ursprünglich Weißes Kreuz“) und der B 9 Preßburger Straße sowie der B 10 Budapester Straße im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.3.2002

Artikel 1

  1. 1. Die Anschlussstelle “Schwechat/Ost" (ursprünglich “Weißes Kreuz") der B 301 Wiener Südrand Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 9 Preßburger Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt:
  1. 3. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 10 Budapester Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt:
  1. 4. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Straßentrassen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan-Nr. 210155/00.284/A-301/00000/S1B im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312 301/13-III/A/2-01 vom 19. Juli 2001 genehmigten Einreichprojektes.
  1. 5. Stock, Zimmer 81, beim Amt der Niederösterreichischen

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2026

Gesetzesnummer

20001878

Dokumentnummer

NOR40029107

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)