Artikel 1
- 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 315 Reschen Straße wird im Bereich der Gemeinden Zams und Fließ wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 (neu) an der B 171 Tiroler Straße in zwei Einbahnästen, überbrückt nach Einbindung der unter Punkt 2 verordneten Rampen der Anschlußstelle Reschen den Inn, führt in der Folge im Tunnel und bindet bei km 7,295 (alt)/km 8,76 (neu) wieder in den Bestand ein.
- 2. Die Anschlußstelle Reschen der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Zams wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 144,18 und AB-km 144,62 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zu dem unter Punkt 1 verordneten Abschnitt der B 315 Reschen Straße her.
- 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse sowie der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Zams und Fließ aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 94.1066-1, B 94.1068 und B 94.1070 jeweils im Maßstab 1:2 000 und B 94.1067 im Maßstab 1:5 000 sowie Übersichtskarte im Maßstab 1:20 000) zu ersehen.
- § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026
Gesetzesnummer
10012481
Dokumentnummer
NOR12155921
alte Dokumentnummer
N9199546615J
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