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Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße und der B 123 Mauthausener Straße im Bereich der Gemeinden St. Valentin, Ennsdorf, Enns und Asten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.3.2001

Artikel 1

  1. 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinden St. Valentin, Ennsdorf, Enns und Asten wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf der B 123 Mauthausener Straße wird im Bereich der Gemeinde Ennsdorf wie folgt bestimmt:
  1. 3. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den Planunterlagen (Verordnungsplan Nr. I-205/98 im Maßstab 1 : 2 500 und Verordnungsübersichtsplan Nr. I-205/98 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr für Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 814.001/51-VI/B/5-98 vom 3. November 1998 genehmigten Einreichprojektes 1998 mit der Änderung Erlass

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

20001234

Dokumentnummer

NOR40017423

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