Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Bekanntmachung der im Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes geltenden Schwellenwerte
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12.2.2000 bis 18.12.2001 (BGBl. II Nr. 51/2000)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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