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Artikel 1 Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.2.2001

Artikel 1

Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 11,68 bis km 13,50 und von km 15,50 bis km 18,19 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 97/1984 bestimmten - Abschnitt "Dietmanns-Weitra" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Weitra aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B41/54-99 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

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