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Artikel 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Mauthausen, Langenstein, St. Georgen an der Gusen, Luftenberg an der Donau und Steyregg
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12.2.1999 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 32/1980
BGBl. Nr. 74/1990