Artikel 1
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt)/Bestand-km 222,23 bis Bestand-km 236,238 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32 bzw. vom 23. Jänner 1990, BGBl. Nr. 74, bestimmten - Abschnitte „Abwinden“ und „Abwinden-Steyregg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen, Langenstein, St. Georgen an der Gusen, Luftenberg an der Donau und Steyregg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:50 000 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 32/1980, BGBl. Nr. 74/1990
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Gesetzesnummer
10012897
Dokumentnummer
NOR12159528
alte Dokumentnummer
N9199957311L
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