Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 12.2.1999

Artikel 1

Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt)/Bestand-km 222,23 bis Bestand-km 236,238 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32 bzw. vom 23. Jänner 1990, BGBl. Nr. 74, bestimmten - Abschnitte „Abwinden“ und „Abwinden-Steyregg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen, Langenstein, St. Georgen an der Gusen, Luftenberg an der Donau und Steyregg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:50 000 zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 32/1980, BGBl. Nr. 74/1990

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012897

Dokumentnummer

NOR12159528

alte Dokumentnummer

N9199957311L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)