Artikel 1
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 89,690 (alt)/89,672 (neu) bis km 92,582 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits größtenteils fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 24. November 1976, BGBl. Nr. 652, bestimmten - Abschnitt „Einbindung Linz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Steyregg und Linz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 15 000 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 652/1976
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011782
Dokumentnummer
NOR12151249
alte Dokumentnummer
N9198814595J
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