Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.1988

Artikel 1

Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt) bis km 78,13 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32, bestimmten - Abschnittes „Abwinden“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen und Langenstein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 32/1980

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011775

Dokumentnummer

NOR12151299

alte Dokumentnummer

N9198814726J

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