Artikel 1
Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 15,959 bis km 16,519 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. August 1986, BGBl. Nr. 500, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Langschlag“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Langschlag aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 38/47-86 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 500/1986
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012111
Dokumentnummer
NOR12152887
alte Dokumentnummer
N9199214309L
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