Artikel 1
Der Straßenteil der B 158 Wolfgangsee Straße von km 40,90 bis km 45,86 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. September 1976, BGBl. Nr. 519, bestimmten - Abschnitt „Weißenbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Strobl aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 519/1976
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011855
Dokumentnummer
NOR12151699
alte Dokumentnummer
N9198912565H
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