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Artikel 1 Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.5.2013

Artikel 1

Die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.

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