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Artikel 1 Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.8.1990

Artikel 1

Die Kundmachung der am 21. April 1988 und am 28. Oktober 1988 beschlossenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See *) betreffend Ro-Ro-Fahrgast-Fährschiffe hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. **)

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1988.

**) Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Art. VIII Abs. b lit. vii Z 2 des Übereinkommens mit 22. Oktober 1989 bzw. 29. April 1990 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2024

Gesetzesnummer

10011986

Dokumentnummer

NOR12152473

alte Dokumentnummer

N9199012985J

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