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Artikel 1 ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.1999

Artikel 1

Die Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können (BGBl. III Nr. 14/1999) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Belgien 1. Dezember 1998

Niederlande 11. Dezember 1998

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