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Artikel 1 ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.1991

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1b, Rn. 2131 5e) (BGBl. Nr. 498/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6. Februar 1991, Zl. 151.391/1-I/5/91, seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 18. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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