Artikel 1
Die Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1b, Rn. 2131 5e) (BGBl. Nr. 498/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6. Februar 1991, Zl. 151.391/1-I/5/91, seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 18. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
