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Artikel 1 ADR - Beförderung von Nitrobenztriazol - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1990

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von 5-Nitrobenztriazol in Fibertrommeln und Pappkästen *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Z. A 13/27.20.71-00/235 VA 90 vom 10. Oktober 1990, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs am 22. Oktober 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 399/1978

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