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Artikel 1 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen österreichischen und slowakischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Tourismus im gesamtstaatlichen wie im regionalen Bereich fördern.

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