Artikel 19
Formen der Zahlung
- 1. Die Beiträge zum Verwaltungskonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
- 2. Die finanziellen Beiträge zum Sonderkonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
- 3. Der Rat kann auch beschließen, andere Formen von Beiträgen zum Sonderkonto zur Deckung des Bedarfes für genehmigte Projekte, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Ausrüstungen oder Arbeitskräfte, anzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Gesetzesnummer
10006807
Dokumentnummer
NOR12074460
alte Dokumentnummer
N5198615337L
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