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Artikel 19 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 19

Anti-Dumping

Ist eine Vertragspartei der Ansicht, daß in den von diesem Abkommen erfaßten Handelsbeziehungen Dumping stattfindet, kann sie entsprechende Maßnahmen gegen eine solche Praktik in Übereinstimmung mit Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sowie Abkommen hinsichtlich jenes Artikels gemäß den Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Verfahren des Artikels 23 ergreifen.

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