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Artikel 18 Luftverkehrsabkommen (Neuseeland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 18

IN-KRAFT-TRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekannt gegeben haben, dass die Erfordernisse für sein In-Kraft-Treten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien am 14. März 2002 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20002409

Dokumentnummer

NOR40038431

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