ARTIKEL 189
Finanzielle Stabilität und Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Republik Armenien
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die einer angemessenen Regulierung von Finanzdienstleistungen als Mittel zur Gewährleistung finanzieller Stabilität, fairer und effizienter Märkte sowie des Schutzes von Investoren, Einlegern, Versicherungsnehmern oder Personen, denen gegenüber ein Finanzdienstleister treuhänderische Pflichten hat, zukommt. Den Bezugsrahmen für eine solche Regulierung von Finanzdienstleistungen bilden die internationalen Standards und bewährten Verfahrensweisen, so wie sie insbesondere in der Europäischen Union angewandt werden. In diesem Zusammenhang gleicht die Republik Armenien ihre Rechtsvorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen den einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union an.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259940
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