Artikel 17.
Die in Artikel 15 und 16 vorstehend erwähnten Erleichterungen sind automatisch auch auf die Kontrollbehörden anwendbar.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 17.
Die in Artikel 15 und 16 vorstehend erwähnten Erleichterungen sind automatisch auch auf die Kontrollbehörden anwendbar.
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