Artikel 174
(1) Die im Verwaltungshaushalt enthaltenen Ausgaben umfassen insbesondere
- a) die Verwaltungskosten und
- b) die Ausgaben für die Überwachung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
(2) Die im Forschungs- und Investitionshaushalt enthaltenen Ausgaben umfassen insbesondere
- a) die Ausgaben für die Durchführung des Forschungsprogramms der Gemeinschaft,
- b) die etwaige Beteiligung an dem Kapital der Agentur und an deren Investitionsausgaben,
- c) die Ausgaben für die Ausstattung von Unterrichtsanstalten,
- d) die etwaige Beteiligung an den gemeinsamen Unternehmen und an bestimmten gemeinsamen Vorhaben.
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