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Artikel 16 Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – Fakultativprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2000

Artikel 16

(1) Dieses Protokoll tritt drei Monate nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.

(2) Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach seinem Inkrafttreten ratifiziert oder ihm nach seinem Inkrafttreten beitritt, tritt es drei Monate nach Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

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