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ARTIKEL 169 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 169

Schrittweise Annäherung

Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien über Postdienste an diejenigen der Europäischen Union zukommt.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259921

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