Artikel 15 Übereinkommen (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen

Alte FassungIn Kraft seit 12.6.1924

Artikel 15

Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2025

Gesetzesnummer

20013006

Dokumentnummer

NOR40272693

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