Artikel 15 Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.1974

Artikel 15

Anpassung an multilaterale Übereinkommen

Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.

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