ARTIKEL 15
STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
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