Verfolgungsvoraussetzungen
Artikel 15
Das Fehlen einer nach dem Recht des ersuchten Staates zur Einleitung eines Strafverfahrens notwendigen Erklärung des Verletzten hindert die Auslieferung nicht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verfolgungsvoraussetzungen
Artikel 15
Das Fehlen einer nach dem Recht des ersuchten Staates zur Einleitung eines Strafverfahrens notwendigen Erklärung des Verletzten hindert die Auslieferung nicht.
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