vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 15 Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2004

ARTIKEL 15

Artikel 15

SPRACHE UND ANZAHL DER TEXTE

Dieses Abkommen erfolgt in zwei Urschriften in deutscher, persischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor.

Gezeichnet in Teheran, am 15.2.2001, der dem 27.11.1379 entspricht, durch Vertreter der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)