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Artikel 158 EU-Beitrittsvertrag - Akte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 158

Der Rechnungshof wird unmittelbar nach dem Beitritt durch die Ernennung von vier weiteren Mitgliedern ergänzt. Die Amtszeit zweier dieser Mitglieder endet am 20. Dezember 1995. Diese Mitglieder werden durch das Los bestimmt. Die Amtszeit der anderen Mitglieder endet am 9. Februar 2000.

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