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ARTIKEL 14 Luftverkehrsabkommen (Philippinen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.6.1974

ARTIKEL 14

Anpassung an multilaterale Übereinkommen

Wenn ein allgemeines multilaterales Übereinkommen über den Luftverkehr für beide Vertragschließenden Teile in Kraft tritt, ist dieses Abkommen so abzuändern, daß es den Bestimmungen dieses Übereinkommens entspricht.

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2019

Gesetzesnummer

10011464

Dokumentnummer

NOR12148340

alte Dokumentnummer

N9197443078L

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