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Artikel 146 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1979

Artikel 146

Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben

Sind dem Europäischen Patentamt nach Artikel 143 zusätzliche Aufgaben übertragen worden, so trägt die Gruppe von Vertragsstaaten die der Organisation bei der Durchführung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Sind für die Durchführung dieser Aufgaben im Europäischen Patentamt besondere Organe gebildet worden, so trägt die Gruppe die diesen Organen zurechenbaren Kosten für das Personal, die Räumlichkeiten und die Ausstattung. Artikel 39 Absätze 3 und 4,

Artikel 41 und Artikel 47 sind entsprechend anzuwenden.

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