Artikel 13
Die zuständigen Organe werden Informationen, Analysen und Forschungsergebnisse betreffend die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die ihrer Verbesserung dienenden Mittel austauschen, insbesondere über
- 1. den Stand der Sicherheit im Straßenverkehr,
- 2. Organisation und Kontrolle des Straßenverkehrs sowie die Unfallaufnahme,
- 3. die angewendeten vorbeugenden und erzieherischen Maßnahmen im Straßenverkehr,
- 4. die Organisation des Rettungswesens im Straßenverkehr,
- 5. Stand und Änderung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich.
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