Artikel 13
Dieses Übereinkommen tritt in Kraft, sobald die Ratifikationen von zwei Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation durch den Generalsekretär eingetragen worden sind.
Es bindet nur diejenigen Mitglieder, deren Ratifikation beim Sekretariat eingetragen ist.
In der Folge tritt für jedes andere Mitglied dieses Übereinkommen mit dem Tage in Kraft, an dem seine Ratifikation beim Sekretariat eingetragen worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Gesetzesnummer
10008100
Dokumentnummer
NOR40271739
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