Artikel 13
ÄNDERUNGEN
Das gegenwärtige Protokoll kann durch den Rat abgeändert werden;
die Minister müssen sich einstimmig dafür aussprechen und seitens ihrer Regierungen mit Vollmachten ausgestattet sein; die Änderungen treten in Kraft, sobald sie von allen Mitgliedsregierungen genehmigt worden sind.
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