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Artikel 134 Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Artikel 134

Vorschläge zu den Übereinkommen mit der Organisation der Vereinten Nationen

Die Annahmebedingungen laut Artikel 133 gelten ebenso für Vorschläge, die auf eine Abänderung der Übereinkommen zwischen dem Weltpostverein und der Organisation der Vereinten Nationen abzielen, insoweit die betreffenden Übereinkommen nicht selbst etwas darüber aussagen, unter welchen Bedingungen ihre Bestimmungen abgeändert werden können.

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2020

Gesetzesnummer

20006771

Dokumentnummer

NOR40117628

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