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Artikel 12 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2013

Artikel 12

Artikel 12

Konsultationen und Änderungen

  1. 1.Im Fall von Streitigkeiten über die technische und/oder prozedurale Anwendung der ATIA oder des Interface Control Documents konsultieren die Parteien einander gemäß Artikel 22 PCSC Abkommen. 2.Diese ATIA kann jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Parteien geändert werden.

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