Artikel 12
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:
- a) eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils und allfälliger Rechtsmittelentscheidungen;
- b) eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
- c) Angaben zu der Person des Verurteilten, zu seiner Staatsangehörigkeit, seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
- d) eine Bestätigung über den vollzogenen Teil der Freiheitsstrafe oder vorbeugenden Maßnahme und über die anzurechnenden Haftzeiten;
- e) ein Protokoll über die Stellungnahme des Verurteilten zur Übernahme der Vollziehung, wenn er sich im Urteilsstaat befindet;
- f) weitere Unterlagen und Angaben, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
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