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Artikel 12 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 12

Mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Abkommens verliert das am 18. November 1982 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit Kernanlagen seine Gültigkeit.

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