Artikel 12 – Evaluierung der Kreditverwendung
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten konzessionellen Kredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird das Ministerium für Finanzen der Republik Kosovo die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendigen Unterlagen ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Gesetzesnummer
20008260
Dokumentnummer
NOR40148177
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