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Artikel 12 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.2003

Artikel 12

Dieses Abkommen gilt ungeachtet bestehender oder nicht bestehender diplomatischer oder konsularischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.

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