Artikel 12
Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Tag der Unterzeichnung in Kraft und wird für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Es wird stillschweigend jeweils für eine Dauer von weiteren 5 Jahren erneuert, sofern es nicht schriftlich auf diplomatischem Wege zumindest 6 Monate vor dem Tage des Ablaufes durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.
Geschehen in Wien, am 17. Oktober 1980 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
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