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ARTIKEL 124 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 124

Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit und den Austausch in Bereichen von beiderseitigem Interesse, wie der sprachlichen Vielfalt und dem lebenslangen Sprachenlernen, durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183497

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