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Artikel 11 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.1995

ARTIKEL 11

Artikel 11

Verbots- oder Beschränkungszeichen

In Abschnitt C von Anhang 1 werden die Verbots- und Beschränkungszeichen und ihre Bedeutung erklärt. In diesem Anhang werden auch die Zeichen beschrieben, die das Ende dieser Verbote oder Beschränkungen anzeigen.

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