vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Übereinkommen (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.7.1973

Artikel 11

Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)