Artikel 11
Streitigkeiten betreffend Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 11
Streitigkeiten betreffend Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)