Artikel 11
(1) Die österreichische und die ungarische Ein- und Ausgangsabfertigung werden im Bahnhof Pamhagen vorgenommen.
(2) Die Zone umfaßt für die ungarischen Bediensteten im Bahnhof Pamhagen:
- die der ungarischen Seite im österreichischen Zollhaus, Bahnstraße 44, in der westseitig im Erdgeschoß gelegenen Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Diensträume;
- die Geleise und Bahnsteige im gesamten Bahnhofsbereich;
- die Verbindungswege.
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