ARTIKEL 11
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Regierungen auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein In-Kraft-Treten erfüllt sind.
Geschehen zu Moskau, am 28. Jänner 2002 in zwei Urschriften jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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