TITEL II
POLITISCHER DIALOG
ARTIKEL 10
(1) Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien wird im Rahmen dieses Abkommens weiterentwickelt. Er begleitet und festigt die Annäherung zwischen der Europäischen Union und Serbien und trägt zur Schaffung enger Solidaritätsbeziehungen und neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei.
(2) Mit dem politischen Dialog sollen insbesondere gefördert werden:
- a)die volle Integration Serbiens in die Gemeinschaft demokratischer Nationen und die schrittweise Annäherung an die Europäische Union,b)eine stärkere Annäherung der Standpunkte der Vertragsparteien zu internationalen Fragen, einschließlich GASP-Fragen, gegebenenfalls auch durch einen Informationsaustausch, insbesondere zu den Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsparteien haben könnten,c)regionale Zusammenarbeit und Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen,d)gemeinsame Ansichten über Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich der Zusammenarbeit in den unter die GASP der Europäischen Union fallenden Bereichen.
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